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Leichte Sprache: aktiviert

Landesgefängnis Vaduz
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 77 55, F +423 236 77 88
lgf.lp(at)llv.li

Amtsstunden
Montag bis Freitag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Parteienverkehr
Montag bis Samstag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

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Arbeit

Jeder Strafgefangene ist verpflichtet,
zu arbeiten.
Das steht so im Gesetz.
Personen in Untersuchungshaft
müssen nicht arbeiten.

Arbeit ist wichtig.
So erhält die inhaftierte Person eine Tagesstruktur.
Die inhaftierte Person erlernt auch den Umgang in der Arbeitswelt.
Denn in der Arbeitswelt gibt es
viele Anforderungen und Belastungen.
Arbeit fördert die eigenen Fähigkeiten.
Sie ist auch eine Abwechslung.

Für die geleistete Arbeit erhält der Insasse Geld.
Das Geld richtet sich nach der Arbeitsleistung.
Mit dem Geld werden persönliche Ausgaben
während des Strafvollzugs bezahlt.

Das Landesgefängnis ist dazu verpflichtet,
den Insassen eine nützliche Arbeit anzubieten.
Das ist jedoch schwierig.
Oft gibt es zu wenig Arbeitsaufträge.
Dann können die Insassen nicht voll beschäftigt werden.

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