logo.svg

  • Landesgefängnis
    • Haftarten
    • Hafträume
    • Strafvollzug im Heimatland
    • Strafvollzug im Ausland
  • Informationen für Insassen
    • Tagesablauf
    • Zellenordnung
    • Hausordnung
    • Arbeit
    • Soziale Dienste
  • Besucherinformationen
  • Auftragsarbeiten
    • Angebot
  • Shop
    • Produkte
  • Kontakt
  • Landesgefängnis
    • Haftarten
    • Hafträume
    • Strafvollzug im Heimatland
    • Strafvollzug im Ausland
  • Informationen für Insassen
    • Tagesablauf
    • Zellenordnung
    • Hausordnung
    • Arbeit
    • Soziale Dienste
  • Besucherinformationen
  • Auftragsarbeiten
    • Angebot
  • Shop
    • Produkte
  • Kontakt
Leichte Sprache: deaktiviert

Landesgefängnis Vaduz
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 77 55, F +423 236 77 88
lgf.lp(at)llv.li

Amtsstunden
Montag bis Freitag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Parteienverkehr
Montag bis Samstag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

landespolizei_logo.svg

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Strafvollzug im Heimatland

Für eine in Liechtenstein rechtskräftig verurteilte Person ausländischer Nationalität kann die Möglichkeit bestehen, den Rest ihrer Freiheitsstrafe im Heimatstaat zu verbüssen. Dies, wenn der Heimatstaat dem Europäischen Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen beigetreten ist und dem konkreten Gesuch zustimmt.

Dieser Strafvollzug im Heimatstaat bietet sich vor allem für Personen an, welche nach Verbüssung der Strafe von Liechtenstein fortgewiesen werden. Die Verbüssung der Strafe im Heimatstaat dient insbesondere der Förderung der sozialen Wiedereingliederung verurteilter Personen nach der verbüssten Strafe am künftigen Aufenthaltsort.

Sofern der Insasse nicht rechtsanwaltlich vertreten ist, wird der Strafvollzugsbedienstete der Person bei der konsularischen Kontaktaufnahme behilflich sein.

Diesen Text in leichter Sprache anzeigen

  • Landesgefängnis
  • Haftarten
  • Hafträume
  • Strafvollzug im Heimatland
  • Strafvollzug im Ausland
Leichte Sprache: deaktiviert

Landesgefängnis Vaduz
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 77 55, F +423 236 77 88
lgf.lp(at)llv.li

Amtsstunden
Montag bis Freitag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Parteienverkehr
Montag bis Samstag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

landespolizei_logo.svg

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung