logo.svg

  • Landesgefängnis
    • Haftarten
    • Hafträume
    • Strafvollzug im Heimatland
    • Strafvollzug im Ausland
  • Informationen für Insassen
    • Tagesablauf
    • Zellenordnung
    • Hausordnung
    • Arbeit
    • Soziale Dienste
  • Besucherinformationen
  • Auftragsarbeiten
    • Angebot
  • Shop
    • Produkte
  • Kontakt
  • Landesgefängnis
    • Haftarten
    • Hafträume
    • Strafvollzug im Heimatland
    • Strafvollzug im Ausland
  • Informationen für Insassen
    • Tagesablauf
    • Zellenordnung
    • Hausordnung
    • Arbeit
    • Soziale Dienste
  • Besucherinformationen
  • Auftragsarbeiten
    • Angebot
  • Shop
    • Produkte
  • Kontakt
Leichte Sprache: deaktiviert

Landesgefängnis Vaduz
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 77 55, F +423 236 77 88
lgf.lp(at)llv.li

Amtsstunden
Montag bis Freitag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Parteienverkehr
Montag bis Samstag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

landespolizei_logo.svg

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Arbeit

Gemäss Art. 41 Strafvollzugsgesetz ist jeder arbeitsfähige Strafgefangene verpflichtet, Arbeit zu leisten. Untersuchungshäftlinge haben keine Arbeitspflicht.

Durch die Arbeit erhält die inhaftierte Person eine Tagesstruktur und lernt den Umgang mit den im Erwerbsleben verbundenen Anforderungen und Belastungen. Ausserdem fördert Arbeit die Selbst- und Sozialkompetenz und ist aus Sicht der Gefangenen oftmals eine willkommene Abwechslung. 

Für die geleistete Arbeit wird ein Verdienstanteil ausbezahlt. Dieser richtet sich nach qualitativer und quantitativer Arbeitsleistung. Mit diesem Geld werden zum Teil persönliche Ausgaben während des Strafvollzuges gedeckt.

Das Landesgefängnis ist grundsätzlich verpflichtet Vorsorge zu treffen, dass jeder Gefangene nützliche Arbeit verrichten kann. In der Praxis gestaltet sich dies jedoch aus bestimmten Gründen (Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Kontinuität, Infrastruktur) äusserst schwierig, so dass Insassen häufig nicht voll beschäftigt werden können.

Diesen Text in leichter Sprache anzeigen

  • Informationen für Insassen
  • Tagesablauf
  • Zellenordnung
  • Hausordnung
  • Arbeit
  • Soziale Dienste
Leichte Sprache: deaktiviert

Landesgefängnis Vaduz
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 77 55, F +423 236 77 88
lgf.lp(at)llv.li

Amtsstunden
Montag bis Freitag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Parteienverkehr
Montag bis Samstag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

landespolizei_logo.svg

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung