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Landesgefängnis Vaduz
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 77 55, F +423 236 77 88
lgf.lp(at)llv.li

Amtsstunden
Montag bis Freitag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Parteienverkehr
Montag bis Samstag
08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

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Strafvollzug im Heimatland

Es gibt Personen die nicht aus Liechtenstein kommen,
aber in Liechtenstein verurteilt werden.
Diese Personen können den Rest der Freiheitsstrafe
in ihrem Heimatland verbüssen.
Das ist aber nicht für alle Länder möglich.
Man muss dafür ein Formular ausfüllen.

Muss eine Person nach Verbüssung der Strafe
in das Heimatland zurück?
Dann bietet sich ein Strafvollzug im Heimatland an.
So kann die Person im Heimatland
auf die Wiedereingliederung vorbereitet werden.

Braucht der Insasse Unterstützung oder
hat Fragen zum Strafvollzug im Heimatland?
Dann wenden Sie sich an das entsprechende Konsulat.

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